Sofern Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen auf Antrag zur Deckung meiner Gebühren Beratungs- oder Prozesskostenhilfe durch das für Sie
zuständige Amtsgericht bewilligt werden.
Beratungshilfeschein Beratungshilfe können wir gerne gegen Vorlage eines bewilligten Beratungshilfescheins gewähren. Diesen können Sie beim für Sie zuständige Amtsgericht beantragen. BerHiFormular.pdf PDF-Dokument [646.1 KB]
Verfahrens- und Prozesskostenhilfe Im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen übernehme ich die Beantragung von Verfahrens- und Prozesskostenhilfe für Sie. Zur Beschleunigung des Verfahrens bringen Sie bitte die ausgefüllten Antragsormulare zum Besprechungstermin mit. PKHFormular.pdf PDF-Dokument [1.3 MB]