Als Anwalt unterliege ich grundsätzlich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Erstberatung kostet dabei maximal 190 Euro netto. Alternativ kann auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Über die voraussichtlichen Kosten in Ihrem Fall spreche ich gerne im Vorfeld der Mandatsübernahme.
Darüber hinaus besteht beim Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe zu beantragen. Formulare für die Beantragung finden Sie hier.